Barrierefreier InhaltMit der Einführung des "Disabilities Discrimination Acts" in Großbritannien und der "Section 508" in den USA, wurde der barrierefreie Zugriff auf eLearning-Inhalte eine gesetzliche Anforderung und kann daher nicht mehr bloß eine reine Option sein.
Ähnliche Anforderungen gibt es mit der Rechtsverordnung "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)" auch in Deutschland.
Der Prozess zur Herstellung von "zugänglichem Inhalt" (barriererefreier Inhalt) kann leider nicht vollständig automatisiert werden, da immer wieder manuell eingegriffen werden muss und man auch ein entsprechendes Urteilsvermögen benötigt. CourseGenie wurde jedoch so entwickelt, um in möglichst einfachen Schritten sicherzustellen, dass Ihr generierter Inhalt möglichst den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht.
CourseGenie macht das folgendermaßen:Es stellt sicher, dass jener Inhalt, der automatisch erstellt wird, den Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht
Es bietet Optionen und Eigenschaften an, die es Ihnen erlauben, den Inhalt zugänglich zu machen.
Ob der von courseGenie generierte Inhalt mit den Richtlinien W3C WAI oder Abschnitt 508 übereinstimmt, kann mit Softwaretools wie Bobby oder A-Prompt überprüft werden - Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Wenn Sie diese Software benutzen, werden Sie feststellen, dass jede Anforderung von courseGenie entweder automatisch erfüllt wird, oder wo manuelles Nacharbeiten gefordert ist, Sie mit den von courseGenie bereitgestellten Optionen, die Anforderung relativ leicht erfüllen können.
Beachten Sie bitte, dass courseGenie Ihnen bei der Erfüllung der Barrierefreiheit hilfreich sein kann, es jedoch in Ihrer Verantwortung liegt, den Inhalt so zu erstellen, dass er den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. |